mimivita

Diese Leistungen nach SGB XI gehören zur Grundpflege dazu

Im Vergleich zur Behandlungspflege beinhaltet die Grundpflege sämtliche Hilfeleistungen bei der Verrichtung der alltäglichen Körperpflege und Körperhygiene. Hinzu kommt die Unterstützung bei Tätigkeiten wie z. B. beim Essen und Trinken sowie beim An- und Auskleiden.

Mit der Grundpflege erhalten Sie unter anderem Unterstützung bei:

  • Grundpflege im Bett
  • Essen oder Trinken
  • Mund- und Zahnpflege
  • Haar-, Bart- und Nagelpflege
  • An- und Auskleiden
  • Aufstehen
  • Betten und Lagern
Die Grundpflege wird in kleine und große Grundpflege unterteilt. Der wesentliche Unterschied liegt dabei lediglich im Umfang der Pflege.